66. Artikel Sommer 1971

Krankheiten und Schädlinge: Fürsorge oder Vorsorge?

Es ist zu spät zum Heilen, wenn die Krankheit schon da ist!

Die Versuche Krankheiten und Schädlinge zu bekämpfen, wenn sie bereits in Erscheinung getreten sind, sind auf die Dauer von vornherein zum Scheitern verurteilt, denn man bekämpft hier nicht die Ursache, sondern eine Folgeerscheinung, das Symptom einer Krankheit, die schon da war. Das Auftreten von Krankheiten und die Massenentwicklung von Schädlingen muss verhindert werden. Man wird sonst gezwungen zu höchst bedenklichen Gewaltmaßnahmen Zuflucht zu nehmen. Dass diese Gewaltmaßnahmen zB. in Form der Pestizide nicht mehr zu verantworten sind, ist inzwischen sogar schon unseren Regierungen klar geworden, nachdem sich erwiesen hat, dass man damit praktisch die ganze lebende Natur vergiftet.

Von einer wirklichen Erkenntnis des Giftproblems im Landbau ist man jedoch noch sehr weit entfernt. Zur Zeit wird versucht Gifte zu konstruieren, die angeblich kurzlebig sind und binnen kurzer Zeit angeblich zerstört werden.

Grundsätzlich hat jedoch zu gelten: Ein künstlich hergestelltes Gift gleich welcher Art, gefährdet, im Gegensatz zu den Giften, die die Natur benutzt, grundsätzlich die Gesundheit und Erbgesundheit allen Lebendigen auf Erden, gleichgültig, ob es kurz- oder langlebig ist; und eine Substanz, die künstlich hergestellt wird zu dem Zweck, irgendein spezielles Lebewesen – einen Schädling, einen Pilz, ein Bakterium oder ein Virus usw. – zu gefährden und zu vernichten, gefährdet zwangsläufig die anderen Lebewesen, auch den Menschen.

Für den biologischen Landbau darf es bezüglich der Frage der Krankheiten und Schädlinge keinen Zweifel mehr geben: Die Symptomen-Kurpfuscherei, die man betreibt, indem man Krankheiten und Schädlinge erst bekämpft, wenn sie bereits in Erscheinung treten, muss unter allen Umständen überflüssig gemacht werden. Eine Pflanze, die vollgesund und erbgesund ist, bekommt weder Krankheiten, noch wird sie von Schädlingen vernichtet! Außer es werden ihre durch Naturereignisse oder durch menschliche Fehlhandlungen eine oder mehrere ihrer Lebensbedingungen genommen.

Als wesentliche Bedingungen haben zu gelten:

  1. Die Pflanze ganz gleich ob einjährig oder ausdauernd muss auf dem ihr genehmen Boden wachsen. Durch die Anwendung von Urgesteinsmehl und Zwischenfruchtanbau ist es möglich gewisse Unterschiede etwas auszugleichen, aber niemals vollständig beseitigen.
  2. Eine wesentliche Gegebenheit ist die Stabilität von Grund- und Bodenwasser.
  3. Die biologische Güte von Saat- und Pflanzgut, was manchmal nicht möglich ist. Fest steht jedoch: Jede durch Kunstmaßnahmen bewirkte Entartung einer Kulturpflanze lässt sich durch biologische Behandlung regenerieren.
  4. Entscheidend ist aber in jedem Fall der Boden selbst: Ein voll funktionierender Bodenorganismus bietet der Kulturpflanze alles das an was sie zur vollen Entfaltung ihrer natürlichen Leistungsfähigkeit und ihrer Widerstandskraft gegenüber Krankheiten und Schädlingen nötig hat. Mit der Funktion des lebendigen Bodenorganismus steht und fällt der biologische Landbau.
  5. Eine Grundregel des biologischen Landbaues die äußerst wichtig ist: Das Einbringen von unverrotteter organischer Materie in das Wurzelgebiet der Kulturpflanze. Das Feinwurzelsystem wird geschädigt, der Sauerstoffwechsel der Pflanzen gehemmt, die Ausbildung der Widerstandskraft gegen Krankheit und Schädling ist nicht mehr möglich. Krankheit und Schädling sind Warnungen der Natur, Fingerzeige für unsere Fehler, denn wo die Pflanze krank und auffällig wird, da ist fast immer der Boden krank und leistungsschwach.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert